Extended Kostenvermeidung?
Was das EU-Verfahren gegen SAP wegen angeblichem Missbrauch der Marktmacht für die Kunden bedeutet
Aktuell läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen SAP wegen angeblichem Missbrauch der Marktmacht. Eine Einschätzung von Michael Bloch, DSAG-Fachvorstand Lizenzen, Vertragswesen & Support.

Was hat es mit dem EU-Verfahren auf sich?
Für viele Kunden war es keine Überraschung, dass das Verfahren tatsächlich eröffnet wurde. Die EU-Kommission hatte dazu schon vor einiger Zeit Fragebögen an die SAP-Kunden verschickt, in welchen sie sich zu bestimmten Geschäftspraktiken und ihren Erfahrungen äußern sollten. In der Vergangenheit konnte die SAP-Pflegegebühr nur in besonderen Ausnahmefällen teilweise gekündigt werden (im Sprachgebrauch „All-or-nothing“).
Wie ist der aktuelle Stand?
Die Antwort der SAP ist öffentlich einsehbar und kann kommentiert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen, insofern können sich einzelne Passagen noch ändern. Es bleibt aber zu hoffen, dass möglichst viele positive Effekte für die Kunden am Ende tatsächlich umgesetzt werden. Die Vorschläge von SAP eröffnen dem Großteil der On-Premises-Kunden neue Möglichkeiten, die abgewogen und evaluiert werden sollten.
Wie ist die Sachlage für die On-Premises-Kunden im Zuge der derzeitigen SAP-Strategie zu bewerten?
SAP transformiert sich selbst und damit sinngemäß auch die ERP-Landschaft in ein cloudbasiertes Modell. Die Regelungen hinsichtlich einer Kündigung der Softwarepflege wären daher hauptsächlich im Rahmen der Migration interessant beziehungsweise in Sonderfällen. Kunden, die bereits vollständig in Richtung SAP Cloud ERP migriert haben, sind von den neuen Regelungen gar nicht betroffen.
Welche neuen Regelungen soll es geben?
SAP hat mehrere Dinge zur Beilegung des Disputs mit der EU-Kommission angeboten:
- Es soll zukünftig keine „Reinstatement Fee“ mehr geben, wenn Kunden nach einer Zeit ohne Support doch wieder Leistungen der SAP beauftragen möchten. Außerdem wird die Höhe der Rückberechnung der Supportkosten limitiert.
- Für bestimmte Produkte soll auch die Rückberechnung gänzlich entfallen. Darunter befinden sich im aktuellen Vorschlag viele teils sehr alte Lösungen, die nur noch eingeschränkt im Einsatz sein dürften.
- Der für viele Kunden sicherlich relevanteste Vorschlag betrifft die Aufteilung der Systemlandschaft in sogenannte „kommerzielle Installationen“. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um nicht „technisch integrierte“ Installationen handelt. Das heißt, dass diese kommerzielle Installation komplett alleine funktioniert und damit auch in Gänze gekündigt werden kann. Dazu hat SAP bereits eine nicht ausschließliche Produktliste vorgeschlagen, bei der das aus Sicht von SAP in jedem Fall zutrifft. Für diese kommerziellen Installationen soll das Supportmodell frei wählbar sein – also mit oder ohne Support und durch welchen Anbieter.
- Außerdem soll der Zugang zu Single-Metrik-Verträgen erleichtert werden. Dabei handelt es sich um eine Sonderform für On-Premises-Verträge, bei denen die eigentliche Lizenzierung ausgetauscht wird durch einen übergeordneten Wert wie beispielsweise das Umsatzvolumen oder die Anzahl der Mitarbeitenden. Man würde also beispielsweise nicht mehr die Dialoguser lizenzieren, sondern wäre ggf. über das Umsatzvolumen abgedeckt und müsste sich nur daran orientieren.
Wie lassen sich die Vorschläge bewerten?
Die DSAG hat das Thema schon vor der EU-Kommission bei SAP adressiert, wobei eine frühere Umsetzung sicherlich mehr im Sinne der Kunden gewesen wäre.
Zwar hat SAP sich diesbezüglich in den letzten Jahren durch die Cloud Extension Policy schon auf die Kunden zu bewegt, aber die jetzt präsentierten Zugeständnisse sind schon eine deutliche Umstellung zur vorherigen Praxis. Die vorgeschlagenen Möglichkeiten geben Kunden mehr Flexibilität und Gestaltungsspielräume.
Was heißt das konkret?
Die Umsetzung der kommerziellen Installationen lässt sich auf vielfältige Weise nutzen. Beispielsweise können Kunden damit ohne Stilllegung der Lizenzen den Weg in Richtung Cloud ERP planen. Oder man nimmt die Extended Maintenance nur für bestimmte kommerzielle Installationen in Anspruch. Oder man wechselt für bestimmte kommerzielle Installationen auf andere Supportanbieter. Das war bislang ein Nischengeschäft, aber die EU-Kommission erhofft sich hier in Zukunft mehr Wettbewerb. Ob das so kommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Ungeachtet dieser Möglichkeiten muss man sich darüber im Klaren sein, dass die SAP-Strategie klar in Richtung Cloud Subscriptions läuft, wo klassische Wartung keine Rolle mehr spielt. So werden insbesondere die geplanten Innovationen für On-Premises-Kunden entweder gar nicht oder nur mit Aufwänden nutzbar sein. Da muss schon gut überlegt sein, welchem Weg man letztendlich folgt.
Herzlichen Dank für das Gespräch
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