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LFW24: Neue Umsetzungsfrist und Auswirkungen

Strukturelle Defizite im Festlegungsverfahren auch beim LFW24 sichtbar

Am 6. Dezember 2024 entschied die Bundesnetzagentur, die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels (LFW24) zu verschieben. Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, musste dabei unterschiedliche Interessen abwägen: Während einige Marktteilnehmer mehr Zeit für die Software-Entwicklung und Prozessumstellung forderten, hatten andere Unternehmen bereits mit Eigenentwicklungen auf fehlende Auslieferungen der Software-Anbieter reagiert und plädierten für die Beibehaltung eines Starts zum 4. April 2025. Als Kompromiss wurde der 6. Juni 2025 als neues Umsetzungsdatum festgelegt.[1]

Diese Entscheidung erinnert an das salomonische Urteil im berühmten Streit zweier Mütter um ein Kind. König Salomons Vorschlag, das Kind zu teilen, deckte durch die Absurdität des Kompromisses die wahre Lösung auf. Im Gegensatz dazu erscheint der hier gefundene Kompromiss der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Fristverlängerung beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) nur bedingte als Lösung. Die Formulierung der BNetzA, „zunächst für einen Zeitraum von rund zwei Monaten von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen“[2], signalisiert weiterhin Unsicherheiten und mangelnde Klarheit hinsichtlich realistischer Umsetzungsprognosen. Ähnlich wie bei der verzögerten AS4-Einführung im Strombereich offenbaren sich auch hier strukturelle Defizite im Verfahren, die unausgereifte Prozesse und unrealistische Terminplanungen zur Folge haben.

Prozessanpassungen in der Energiebranche

Zweimal jährlich – am 1. April und 1. Oktober – werden Prozesse und Datenformate in der Energiebranche angepasst, um die Marktkommunikation zu standardisieren und zu verbessern. Die Anpassungen basieren auf gesetzlichen Vorgaben. Die BNetzA eröffnet daraufhin ein Festlegungsverfahren, in dem die notwendigen Anpassungen der Marktkommunikation zum Beispiel durch Expertengruppen wie EDI@Energy erarbeitet werden. In dem sich anschließenden halbjährlichen Konsultationsverfahren wird den betroffenen Marktteilnehmern und anderen Interessengruppen die Möglichkeit eingeräumt, Feedback und Anregungen zu den geplanten Anpassungen zu geben. Nach der Konsultation und der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erlässt die BNetzA einen Beschluss, der die Anpassungen der Marktkommunikation festlegt. Die Marktteilnehmer sind dann verpflichtet, die festgelegten Anpassungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums umzusetzen. Dies umfasst die Anpassung von IT-Systemen und Prozessen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

EDI@Energy ist eine verbändeübergreifende Expert:innengruppe unter der Federführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die hauptsächlich von Netzbetreibern, Energieversorgern und anderen relevanten Organisationen der Energiewirtschaft gebildet wird. Soweit sollte eigentlich sichergestellt sein, dass alle Vorschläge sinnvoll und realisierbar sind.

Trotz dieses Verfahrens kommt es immer wieder im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zu erheblichen Bedenken – gerade von Energieversorgern aber auch Softwareanbietern. So argumentierten bereits im Konsultationsverfahren beim LFW24 verschiedene Marktteilnehmer wie der BDEW, e.on, die Stadtwerke Leipzig, Lichtblick und andere, dass eine Umsetzung bis April 2025 nicht realistisch sei. Sie wiesen auf die Komplexität der Prozesse sowie auf fehlende Zeit für detaillierte Prüfungen hin. Auch bei der Umsetzung der AS4-Kommunikation im Strom lief nicht alles so, wie es das strukturierte Verfahren der Entscheidungsfindung erwarten lässt. War hier die Duldung einer Übergangsphase zwischen altem und neuem Verfahren am Ende die Lösung, erfordert der LFW24 eine zeitgleiche Umsetzung aller Marktteilnehmer. Immer wieder ist die BNetzA damit am Ende gefordert, Kompromisse zu finden.

Ursachen struktureller Defizite im Entscheidungsprozess der Energiewirtschaft

Wenn selbst große Unternehmen in Konsultationen darauf hinweisen, dass bei der Vielzahl tiefgreifender Änderungen zunehmend die Zeit fehlt, „um alle Unterlagen im Detail oder hinsichtlich der weitreichenden Auswirkungen auf die operativen Abläufe des Netzbetreibers (NB) zu prüfen“ und „die Marktkommunikationsprozesse im Verband umfassend zu diskutieren und zu bewerten“[3], wird das Ausmaß der strukturellen Defizite in der Entscheidungsfindung deutlich.

In der Praxis sind solche Verfahren eng mit Softwareänderungen verbunden. Besonders Energieversorger, die auf Standard-Software setzen, um die Kosten für ihre Kunden gering zu halten, sind darauf angewiesen, dass Softwareanbieter rechtzeitig umfassende Aktualisierungen liefern. Diese Updates müssen nicht nur fristgerecht verfügbar sein, sondern auch im Unternehmen implementiert und getestet werden. Eine stabile Nutzung der neuen Verfahren ist erst dann möglich, wenn Mitarbeitende entsprechend geschult sind.

Allerdings wird dieser essenzielle Prozess oft nicht in den Konsultationen berücksichtigt. Softwareanbieter können Lösungen erst entwickeln, wenn gesicherte Anforderungen und prozessuale Beschreibungen vorliegen. Diese bilden die Grundlage für den Software-Entwicklungsprozess und bestimmen die Auslieferungstermine. Abhängig vom Umfang der Änderungen kann nach der Festlegung der Prozesse eine längere Vorlaufzeit erforderlich sein, um stabile und funktionsfähige IT-Lösungen zu gewährleisten.

Beispiele aus der Praxis verdeutlichen die Problematik:

  • Dezember-Soforthilfe 2022: Der gesetzliche Beschluss trat am 19. November 2022 in Kraft, sodass Software- und Prozessanpassungen innerhalb weniger Tage erfolgen mussten.
  • Energiepreisbremsen 2023: Sie wurden am 31. März 2023 beschlossen und galten rückwirkend seit Januar 2023. Eine rückwirkende Änderung von Prozessen und Software ist praktisch nicht möglich.

Auch wenn diese Maßnahmen Ausnahmesituationen widerspiegeln, binden solche kurzfristigen Änderungen langfristig Kapazitäten. Diese Ressourcen fehlen dann bei der Umsetzung kontinuierlicher Anpassungen. Unternehmen und der IT-Markt stoßen an ihre Grenzen. Besonders für SAP-Kunden, deren aktuelle Umstellung auf S/4HANA eine zusätzliche Herausforderung darstellt, da diese Projekte selbst erhebliche Ressourcen beanspruchen, entstehen so kaum lösbare Zielkonflikte. Dabei ist es gerade Ziel dieser Softwareaktualisierung, zukünftige Änderungen schneller und effizienter zu integrieren.

Changemanagement und Stabilisierungsphasen als Schlüssel zur nachhaltigen Transformation

Aus dem Changemanagement ist bekannt, dass eine Stabilisierungsphase nach der Einführung neuer Prozesse entscheidend für den langfristigen Erfolg ist. Nur wenn sich neue Arbeitsweisen im Alltag etablieren, können sie zur Routine werden. Mitarbeiter benötigen Zeit, um sich anzupassen und neue Abläufe zu akzeptieren. Praxisprobleme müssen identifiziert und Prozesse nachjustiert werden. Eine solche Stabilisierung sorgt dafür, dass die definierten Ziele erreicht und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden. Schulungen und kontinuierliche Unterstützung sind essenziell für den Erfolg der neuen Verfahren.

Diese Grundsätze lassen sich jedoch schwer umsetzen, wenn Marktprozesse im Halbjahresrhythmus verändert werden und parallel neue Konsultationen stattfinden.

Resilienz der Marktprozesse: Digitalisierung und Versorgungssicherheit

Mit wachsender Komplexität und fortschreitender Digitalisierung der Prozesse aller Energiekunden steigt die Bedeutung der Resilienz des Energiesystems. Eine verstärkte Digitalisierung im Energiesektor darf nicht dazu führen, dass Ausfälle von IT-Systemen oder Kommunikationswegen eine Kettenreaktion der Destabilisierung auslöst und die Datenkonsistenz im Markt gefährdet wird. Naturkatastrophen, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal, aber auch kleinere Störungen selbst in redundanten Systemen sind nicht auszuschließen und müssen in Prozessvorgaben berücksichtigt werden. Die stabile Energieversorgung ist einer der Grundpfeiler der Gesellschaft und erfordert robuste Prozesse.

Die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes wird nur erfolgreich sein, wenn solche Szenarien bereits im Prozessdesign berücksichtigt werden. Ein resilienter Energiemarkt benötigt nicht nur Schutz der Infrastruktur, sondern auch stabile Prozesse und klare Kommunikationswege zwischen den Marktteilnehmern.

Komplexität durch fehlende Abstimmung zwischen Strom- und Gasmarkt

Unterschiedliche Vorgaben für den Strom- und Gasmarkt erhöhen die Komplexität zusätzlich. Einheitliche Verfahren werden oft nicht zeitsynchron umgesetzt, was die Abstimmung erschwert.

Akzeptanz der Entscheidungen braucht transparente Argumentation

Nicht bei jeder Vorgabe wird erkennbar, welches wirkliche Problem gelöst werden soll. Eine belastbare Zahlenbasis für die Begründung des 24h-Lieferantenwechsels zu finden, fällt schwer. Wie viele Kundenwechsel scheitern aktuell oder verzögern sich, weil Energieversorger Wechselprozesse nicht rechtzeitig umsetzen? Welcher Mehrwert entsteht, wenn Energielieferanten schneller gewechselt werden können als Verträge bei einem Fitnesscenter? Steht dieser Mehrwert in einem sinnvollen Verhältnis zu den entstehenden Kosten? Ohne ausreichende Transparenz fällt es Energieversorgern schwer, Kunden diese entstehenden Zusatzkosten zu vermitteln.

Qualität und Kundennutzen trotz hoher Anforderungen sicherstellen

Einige der Regelungen der letzten Jahre zeigen mangelnden Praxisbezug. Vielfach entsteht der Eindruck, dass die Geschwindigkeit der Entscheidungen und deren Umsetzung zu Lasten der Qualität und letztlich damit auch der Kundenzufriedenheit geht. Dies geschieht trotz des hohen Engagements der Fachabteilungen und IT-Abteilungen der Energieversorger sowie der Kompromissbereitschaft der Bundesnetzagentur (BNetzA). Ein intensiverer Dialog über das Ziel einer Änderung, sollte einer gemeinsamen Suche nach Lösungen vorausgehen, will man einfache und wirksame Ideen komplexen und fehleranfälligen Verfahren vorziehen.

Herausforderungen bei der Umsetzung des LFW24 bleiben

Die Implementierung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels stellt IT-Abteilungen und Fachbereiche der Energieversorger vor große Herausforderungen:

  • Eine Initiative von 42 Energieversorgern schätzt, dass der Aufwand für die Umsetzung des LFW24 mehr als doppelt so hoch ist wie bei den größten Änderungen in der Vergangenheit.
  • Nach ersten Implementierungen beim Software-Hersteller sollten bei einer geordneten Software-Entwicklungen User-Acceptance-Tests folgen. Nach Auslieferung der Software sind beim Kunden Prozessimplementierungen durchzuführen, die eine Anpassung der Auslieferung an unternehmensspezifische Besonderheiten beinhalten. Dazu sind ggf. Ergänzungen des Codings vorzunehmen. Umfassende weitere Tests folgen und stellen die Prozessstabilität sicher. Sie dienen damit auch der Fehlerreduzierung.
    • Regressionstests stellen sicher, dass neue Änderungen oder Updates keine bestehenden Funktionen beeinträchtigen.
    • Durch z.B. Lasttests und Stresstests wird geprüft, ob die Verfahren und deren Implementierung massentauglich sind.  Sicherheitstests dienen der Überprüfung der Software auf Sicherheitslücken und Schwachstellen.Usability-Tests stellen sicher, dass die Software benutzerfreundlich und intuitiv zu bedienen ist.
    • Mit Cut-Over-Tests wird eine stabile Produktivsetzung abgesichert.
    • Schulungen der Mitarbeitenden sind ebenfalls essenziell für ein Gelingen einer Implementierung.

Abhängig vom Änderungsumfang sind nach Auslieferung der Software dafür 37 Wochen realistisch anzusetzen. Eine Verkürzung solcher Fristen erhöht das Fehlerrisiko und führt am Ende zu Frustration bei Mitarbeitenden aber auch bei den Energiekunden.

Während für SAP-Kunden, die bereits auf S/4HANA Utilities umgestellt haben, bis Ende April Auslieferungen für die funktionalen Änderungen und die Cloud-Lösung zur Marktkommunikation bereitgestellt werden können, steht für alle anderen SAP-Kunden nur eingeschränkte Herstellerunterstützung zur Verfügung.

SAP-anwendende Energieversorger haben aktuell vielfach laufende Umstellungsprojekte ihrer IT-Basis. Das bindet Kapazitäten im IT- aber auch im Fachbereich. Im Markt besteht nicht nur bei der Rekrutierung kompetenten Personals, sondern auch im Beratermarkt eine Knappheit, wenn viele Herausforderungen zeitgleich gemeistert werden sollen. Vielfach werden Ressourcen auf den LFW24 umzudisponieren sein, Zeitplanungen in anderen Digitalisierungsprojekten werden sich verschieben. Die damit einhergehenden Kostensteigerungen werden am Ende die Kunden zahlen müssen. Qualitätsmängel werden aber ebenso unvermeidbar entstehen.

Empfehlungen für zukünftige Prozessänderungen

Waren Dezember-Soforthilfe und Preisbremsen Hilfe in der Not für die Kunden, sind die Einführung von AS4 und 24h-Lieferantenwechsel sicher anders zu beurteilen. Doch so oder so gilt: Die Anpassung komplexer Marktprozesse erfordert ausreichende Planungs- und Entwicklungszeiträume sowie die notwendigen freien Ressourcen bei den Fachbereichen und der IT. Bestehende Transformationsprojekte sollten dabei Berücksichtigung finden.  

Prozessdefinitionen sollten nicht idealisiert erfolgen, sondern auch erforderliche Resilienzbetrachtungen beinhalten. Dies sowohl in Bezug auf die Prozessstabilität bei Ausfall einzelner Komponenten als auch bezüglich der Wiederanlauffähigkeit nach einer Störung. Diese Resilienz sollte ebenso, wie IT-Sicherheitsfragen Bestandteil einer jeden Prozessänderung bereits in der Designphase sein. Digitalisierung sollte nicht zu einer stetig wachsenden Komplexität führen, ohne dass ein konkreter Kundennutzen nachweisbar ist. Nur so lässt sich die Gesellschaft stabil mit Energie versorgen.

DSAG-Arbeitskreis Energieversorger treibt IT-Bündelung und Implementierungsunterstützung voran

Der DSAG-Arbeitskreis Energieversorger hat zugesagt, im Falle einer Verschiebung des Umsetzungstermins IT-Support zur Bündelung von Wissen bereitzustellen. Ziel ist es, notwendige Anpassungen im Energiemarkt schneller und kosteneffizienter umzusetzen. S/4HANA Utilities-Kunden profitieren von SAP-Standardlösungen, die fristgerecht verfügbar sein sollen. Andere SAP-Kunden sind hingegen darauf angewiesen, SAP-Auslieferungen entweder durch Eigenprogrammierungen zu erweitern oder auf Beraterlösungen zurückzugreifen. Der Implementierungsaufwand hängt dabei maßgeblich davon ab, wie stark die bestehenden Systeme vom SAP-Standard abweichen.

Unter dem Dach der DSAG arbeiten derzeit neun Beratungsunternehmen gemeinsam mit SAP daran, zusätzliche Lösungen zu definieren und zu prüfen, in welchen Bereichen ergänzende Entwicklungen notwendig sind. Eine Online-Session-Reihe, die ab Ende Januar startet, wird Unternehmen erste Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen.

Marktumfrage zur Implementierung und datenbasierte Entscheidungsfindung
Die DSAG hat außerdem zugesagt, eine weitere anonymisierte Umfrage zur Implementierungssituation im Markt durchzuführen. Eine solche Datenbasis ist entscheidend für faktenbasierte Entscheidungen und fördert die Fortsetzung des konstruktiven Dialogs zwischen allen Beteiligten.

Zusammenarbeit und Ausblick

Die Energiewirtschaft befindet sich in einer Transformation. Ihre Mitarbeitenden meistern seit Jahren große Herausforderungen. Decarbonisierung, Regulierung wie auch steigende Digitalisierung sind zu gestalten, ohne dass Stabilität und Preiswertigkeit gefährdet werden dürfen. Energieversorger sind nach den gesetzlichen Vorgaben zu Resilienz und IT-Sicherheit (NIS2 und KRITIS-DACH) verpflichtet.

Die Energieversorgung als Basis einer funktionieren Wirtschaft wie auch des gesellschaftlichen Zusammenlebens braucht ein konstruktives Zusammenwirken von Politik, Verwaltung, Energieversorgern wie auch deren Lieferanten. Dabei kommt es darauf an, gemeinsam Regelungen zu erarbeiten, die in der täglichen Praxis den Kanon der verschiedenen Ziele berücksichtigt. Solche Zusammenarbeit sollte bereits bei der Zieldefinition beginnen.

Dabei bedarf es transparenter Kosten- und Nutzenbetrachtungen. Diese können aber nur gelingen, wenn Kalkulationen über IT-Entwicklungsaufwände wie auch mögliche zeitliche Umsetzungsplanungen vor den Entscheidungen über einen Einführungszeitpunkt vorliegen. Software-Hersteller wie SAP und Mitglieder der DSAG bemühen sich seit Jahren um einen solchen Dialog für praxisnahe Lösungen. Ein konstruktiver Dialog mit der Bundesnetzagentur bleibt essenziell, um künftige Änderungen besser zu steuern. Eine mögliche Reduktion der Änderungsfrequenz auf einmal jährlich könnte dabei langfristig die Qualität und Effizienz in der Energiebranche verbessern. Profitieren würden davon nicht nur die Mitarbeitenden in den Unternehmen, sondern auch alle Energiekunden.


[1] Bundesnetzagentur – Aktuelles – Mitteilung Nr. 4 zur Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)

[2] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-024/Mitteilung_Nr_04/Mitteilung_Nr_04.html?nn=664522

[3] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-024/Stellungnahmen/eon_SE.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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