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24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24): Teilerfolg

Die DSAG begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), den Stichtag für die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels (LFW24) auf den 6. Juni 2025 zu verlegen. Diese Verschiebung schafft mehr Spielraum, um die komplexen technischen und organisatorischen Anforderungen besser umzusetzen.

Trotz der Fristverlängerung beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) bleibt der Handlungsdruck für Unternehmen hoch, da die neue Deadline weiterhin ehrgeizig bleibt. Die DSAG setzt sich auch künftig aktiv dafür ein, Unternehmen bei der reibungslosen Umsetzung der LFW24-Anforderungen zu unterstützen und ihnen mit praxisnahen Lösungen zur Seite zu stehen.

24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24): Anpassungen in IT-Systemen notwendig

„Der LFW24, der Stromkunden einen Wechsel des Anbieters innerhalb eines Werktages ermöglichen soll, erfordert tiefgreifende Anpassungen der Marktprozesse und IT-Systeme. Die sehr späte Veröffentlichung der regulatorischen Vorgaben hat die Umsetzung zusätzlich erschwert“, fasst Stephan Hüttmann, DSAG-Fachvorstand die Herausforderungen für die Energieversorger zusammen.

LFW24: Kernpunkte in der Visual Story

Die Kernpunkte des Teilerfolgs beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) für die Energieversorgungsbranche gibt es zusammengefasst in der Visual Story hier auf impulsant. Mehr zum Thema LFW24 und die damit einhergehenden Herausforderungen wird im DSAG-Arbeitskreis Energieversorger diskutiert.

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