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DSAG begrüßt KHZG-Fristverlängerung, mahnt aber zur Eile bei der Umsetzung

Die Frist für Digitalprojekte innerhalb des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), deren Umsetzung bisher bis Ende 2024 gefordert wurde, entfällt. Kliniken können ihre Patientenportale, ihre Pflege- und Behandlungsdokumentation oder ihr Medikations-Management nun auch nach 2024 abschließen. Die dazugehörige Vereinbarung soll am 1. August 2023 in Kraft treten. Warum das aus Sicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) zwar durchaus begrüßenswert ist, aber nicht für Entspannung in Kliniken und Krankenhäusern sorgt, erläutert Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen und Public Sector.