Lessons learned aus der Energiepreisbremse!?
Erfolgreiche Kooperation zwischen DSAG, SAP und VKU
Finanzielle Einschnitte bei der Bundesregierung sorgten dafür, dass die Strom- und Gaspreisbremse zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist.


DSAG-Fachvorstand Financials
Erneut waren und sind Energieversorger gefordert, in kürzester Zeit Prozesse und IT-Lösungen anzupassen und Kund:innen zu erklären, was die Politik vorgibt. Und welche Lessons learned aus der Energiepreisebremse gibt es? Fakt ist: Software-Entwicklung braucht Klarheit in den Regeln und hinreichenden zeitlichen Vorlauf, um Stabilität in Massenprozessen zu sichern. Unterstützung, um die mit den Preisbremsen einhergehenden IT-Aufgaben zu meistern, bot die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG). Gemeinsam mit SAP und Industrieverbänden der Energieversorgung setzte sich die Interessenvertretung für die Entwicklung praxistauglicher Lösungen ein, fordert für die Zukunft aber eine frühzeitigere Einbindung und engere Zusammenarbeit aller Akteur:innen.
Die Einführung der Preisbremsen stellte eine komplexe Herausforderung für die operativen Systeme und Prozesse von Energieversorgern dar. „Die Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben erfordert umfassende Software-Anpassungen, insbesondere in den vertrieblichen Abrechnungssystemen, denn die sind zumeist hoch individualisiert“, weiß Stephan Hüttmann, DSAG-Fachvorstand Financials. Innerhalb der DSAG sind 157 Unternehmen der Energieversorger-Branche vertreten.
Für die exakte Abrechnung der Preisbremse mussten im vergangenen Jahr zusätzliche Daten erfasst und in den Systemen verarbeitet sowie komplexe Algorithmen angepasst werden. Prozessverständnis und Eindeutigkeit in den Regelungen sind die Voraussetzung für fehlerfreie Implementierungen. Mitarbeitenden-Kapazitäten mussten aus anderen Projekten abgezogen werden, die dem dringenden Umbau der Energielandschaft dienen. Tonnenweise Papier wurden bedruckt, um Kund:innen zu informieren, was ihnen aus den Medien bekannt war. Zusätzliche Druck- und Transportkapazitäten wurden gebunden. Gleichzeitig brauchte es Geduld und Geschick für die zahllosen Rückfragen der Kund:innen, die diese Berechnung vielfach nicht nachvollziehen konnten.
Energiepreisbremse: Zeit zur Software-Entwicklung sehr kurz

DSAG-Arbeitskreissprecher Energieversorger
Die Zeit für die Umsetzung einer stabilen und verlässlichen Software-Entwicklung war dabei sehr kurz. „Hier ging es ja nicht nur um die Entwicklung selbst. Von der Auslieferung von Programmanpassungen bis zum sicheren Betrieb in den komplexen Kunden- und Abrechnungssystemen waren umfassende Tests notwendig, um die Fehlerfreiheit sicherzustellen. Mitarbeitende mussten geschult werden, externe Kapazitäten in der IT und den Call-Centern waren nötig“, erläutert Dr. Frank Schmidt, DSAG-Arbeitskreissprecher Energieversorger. Kurzum: Die knappen Fristen, die hohe Komplexität in der operativen Umsetzung und die individuellen Anforderungen der neuen Regelungen führten zur Verunsicherung bei den Energieversorgern und deren Endkund:innen.
Wenngleich sich aktuell für die Anwenderunternehmen der Abrechnungsbetrieb stabilisiert hat, sind viele Mitarbeitende dennoch weiterhin stark mit den Nachwirkungen der Preisbremsen beschäftigt. „Die Situation hat zu verzögerten Rechnungszustellungen geführt. Das hatte Auswirkungen auf das Zahlungsverhalten, so dass vermehrt Mahnungen geschickt werden mussten, die wiederum eine intensivere Kundenbetreuung erfordern“, so Dr. Frank Schmidt.
Zusammenarbeit zwischen DSAG und BMWK bei der Energiepreisbremse
Um für das Jahr 2024 solche Auswirkungen zu verhindern, hatte sich die DSAG rechtzeitig an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewandt, da lediglich die Aussage der Verlängerung der Preisbremsen eine eindeutige Berechnung nicht ermöglicht hätte. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnten letztmalig am 27. November 2023 verbindliche Regelungen zur Preisbremse an. „Dass mit der aktuellen Haushaltslage nun die Preisbremsenverlängerung zum 01. Januar 2024 gekippt werden musste, ist für die Software-Bereitstellung und die Prozessstabilität der Energieversorger angesichts der inhaltlichen Unklarheit der Regelungen fast als ein Glücksfall zu werten. Auch wenn dadurch Kund:innen möglicherweise auf höheren Kosten sitzen bleiben“, erläutert Dr. Frank Schmidt.
Gefordert: Schulterschluss von Politik, Energieversorgern und Interessenverbänden
„Aus DSAG-Sicht war und ist der Grundgedanke hinter den Preisbremsen und Soforthilfen richtig. Allerdings sollten sowohl Energieversorger, deren Interessenverbände wie auch Software-Anbieter und Anwendergruppen wie die DSAG während des Lösungsfindungsprozesses stärker eingebunden werden“, fordert Stephan Hüttmann für die Zukunft. Denn: Die Zusammenarbeit von DSAG, Branchenverbänden und der Politik ist entscheidend. So sollte die Politik die Ziele formulieren, während Fachexpert:innen die geeigneten Verfahren beschreiben. „Ein solches Vorgehen kann Kosten reduzieren, die am Ende Kund:innen bezahlen müssen. Es wird zu einfacheren Lösungen führen, die ökologisch wie auch ökonomisch sinnvoller sind. Und das nicht nur für die Preisbremse“, ist sich Dr. Frank Schmidt sicher.
Aus DSAG-Sicht ist diesbezüglich auch SAP in der Verantwortung. „SAP ist aufgrund seiner Größe und Verbreitung ein relevanter Player in der Branche. Der Software-Hersteller kann Industriestandards setzen – allerdings nur, wenn er auch rechtzeitig liefert“, so Stephan Hüttmann. Hier sieht der Anwenderverband den Software-Hersteller nach den jüngsten Erfahrungen mit der Preisbremse auf einem guten Weg. Dass eine so kurzfristige Umsetzung der Preisbremsen für SAP-Systeme möglich war, ist aus DSAG-Sicht auch der guten Zusammenarbeit zwischen DSAG und SAP sowie der Unterstützung des VKU zu verdanken. So wird der Industrieverband auch künftig den Schulterschluss mit Politik und Branchenverbänden aktiv suchen.
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