Vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis zur E-Rechnung
DSAG-Fachvorstand Stephan Hüttmann über den aktuellen Wandel und die Auswirkungen auf Unternehmen
DSAG-Fachvorstand Stephan Hüttmann über den aktuellen Wandel und die Auswirkungen auf Unternehmen
Laut DIHK mangelt es im Mittelstand immer noch an klaren Verantwortlichkeiten sowie praktikablen Lösungen zur Umsetzung des LkSG.
Eine nachhaltige Supply-Chain braucht einen Plan, Know-how über den unternehmensinternen Status quo und die passenden IT-Lösungen.
Sustainability needs Transformation: Davon ist Christine Grimm überzeugt. Auch, damit Sustainability endlich Standard in den Unternehmen wird.
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Auf Nachdruck verschiedener Verbände, das Gesetz zu verändern bzw. auszusetzen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verkündet, erst bis zum 1. Juni 2024 zu prüfen, ob die Berichtspflichten für das bis dahin abgelaufene Geschäftsjahr erfüllt wurden. Zudem will es die Einhaltung bürokratiearm und mit Augenmaß prüfen. Aus Sicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) ein wichtiger Schritt, der den Unternehmen entgegenkommt. Eine Einschätzung geben Karin Gräslund, DSAG-Fachvorständin Financials & Sustainability, und Thomas Henzler, DSAG-Fachvorstand Lizenzen, Service & Support.
Gemeinsam haben die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) und SAP im Jahr 2022 auf ein Vierteljahrhundert der Zusammenarbeit mit allen Höhen und Tiefen zurückgeblickt. Auch das Jahr 2023 verspricht aus DSAG-Sicht spannend zu werden. Einen Rück- und Ausblick gibt Jens Hungershausen, DSAG-Vorstandsvorsitzender.