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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: DSAG begrüßt verlangsamtes Vorgehen

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Auf Nachdruck verschiedener Verbände, das Gesetz zu verändern bzw. auszusetzen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verkündet, erst bis zum 1. Juni 2024 zu prüfen, ob die Berichtspflichten für das bis dahin abgelaufene Geschäftsjahr erfüllt wurden. Zudem will es die Einhaltung bürokratiearm und mit Augenmaß prüfen. Aus Sicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) ein wichtiger Schritt, der den Unternehmen entgegenkommt. Eine Einschätzung geben Karin Gräslund, DSAG-Fachvorständin Financials & Sustainability, und Thomas Henzler, DSAG-Fachvorstand Lizenzen, Service & Support.