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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: DSAG begrüßt verlangsamtes Vorgehen

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Auf Nachdruck verschiedener Verbände, das Gesetz zu verändern bzw. auszusetzen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verkündet, erst bis zum 1. Juni 2024 zu prüfen, ob die Berichtspflichten für das bis dahin abgelaufene Geschäftsjahr erfüllt wurden. Zudem will es die Einhaltung bürokratiearm und mit Augenmaß prüfen. Aus Sicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) ein wichtiger Schritt, der den Unternehmen entgegenkommt. Eine Einschätzung geben Karin Gräslund, DSAG-Fachvorständin Financials & Sustainability, und Thomas Henzler, DSAG-Fachvorstand Lizenzen, Service & Support.

Digitale Verwaltung braucht mehr Standards

Bis zum Jahresende 2022 sollte die Digitalisierung der deutschen Behörden ein gutes Stück weiter sein. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sah vor, dass 575 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen. Dieses Vorhaben haben Bund und Länder schon Mitte 2022 aufgegeben und 35 Projekte priorisiert, von denen bis jetzt 33 umgesetzt wurden. Aus DSAG-Sicht keine Überraschung, aber ein Armutszeugnis für die Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung – so Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG).